28. September 2011 13:29 Uhr
Wir blicken zurück in die Geschichte. Heute vor 60 Jahren nahm das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Arbeit auf - am 28. September 1951. Zwei Jahre davor war das Grundgesetz in Kraft getreten. Dort ist in den Artikeln 92 bis 94 geregelt, welche Aufgaben das Gericht hat und wie es besetzt wird. Außerdem gibt es dazu ein eigenes Gesetz (BVerfGG).
Die beiden Senate des Gerichts mit jeweils acht Richtern werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt.
Die Richter sind die Hüter der Verfassung. Ihre Entscheidungen sorgen häufig für Unmut in der Politik - so kritisierte Konrad Adenauer 1961 ein Urteil als falsch, das seine Pläne für staatliches Fernsehen kippte. Umstritten waren auch weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, zum Beispiel Parteiverbote in den 50er Jahren, das Urteil zum Abtreibungsparagraphen 218 in den 70er Jahren oder der Kruzifix-Beschluss in den 90er Jahren.
Laut Verfassung kann jeder Bürger den "Gang nach Karlsruhe" antreten - inzwischen gehen pro Jahr 5.000 Verfassungsbeschwerden ein, die meisten werden jedoch schon von einer untergeordneten Behörde abgelehnt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)