29. September 2011 12:16 Uhr

Blick ins Lexikon: Kanzlermehrheit

Bei der Abstimmung über die Erweiterung des Euro-Rettungsschirms hat die Regierungskoalition heute die Kanzlermehrheit erreicht.

Dabei handelt es sich um die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Also nicht nur der Abgeordneten, die bei einer Abstimmung anwesend sind, sondern aller Personen, die im Bundestag einen Sitz haben. Zurzeit sind das 620. Für die Kanzlermehrheit sind also 310 Stimmen plus die des Kanzlers nötig - egal, ob der Bundestag bei der Abstimmung vollzählig ist oder nicht.

Die Kanzlermehrheit wird laut Grundgesetz nur in bestimmten Fällen gebraucht: bei der Wahl oder Abwahl des Kanzlers zum Beispiel oder wenn dieser die Vertrauensfrage stellt. Für die Abstimmung über den Euro-Rettungsschirm hätte heute auch die einfache Mehrheit gereicht - also die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Dass die Regierung aber sogar die Kanzlermehrheit bekam, werten viele als Zeichen ihrer Handlungsfähigkeit.

Kanzlermehrheit ist übrigens kein Begriff aus dem Grundgesetz. Er wurde von Politikern und den Medien geprägt.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)