4. Oktober 2011 18:07 Uhr
Bundestagsabgeordnete dürfen "Scheiße" sagen. Wenn Abgeordnete einen anderen Politiker beleidigen, liegt ihre Chance sehr hoch, ohne Strafe davonzukommen. Das sagte der Rechts-Experte Wolfgang Büser bei DradioWissen. Der Grund liegt demnach in der Immunität, die die Abgeordneten vor Strafverfolgung schützt. Diese Immunität kann der Bundestag im Einzelfall zwar aufheben, muss es aber nicht. In der langen Geschichte der Beleidigungen, die sich Politiker gegenseitig an den Kopf geworfen hätten, sei aber es noch nie zu einer Verurteilung gekommen, sagte Büser.
Auch Ronald Pofalla ist durch diese Immunität geschützt. Er hatte seinem Fraktionskollegen Wolfgang Bosbach nach der Abstimmung über den Euro-Rettungschirm eine Schimpf-Tirade an den Kopf geworfen - und ja, er hat dabei auch "Scheiße" gesagt. Wäre Pofalla kein Abgeordneter, würde ihm laut Rechts-Experten Büser eine Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis drohen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)