5. Oktober 2011 18:03 Uhr

Gericht: Burschenschaftler-Emails dürfen veröffentlicht werden

Wenn interne E-Mails einmal im Netz stehen, ist es nicht unbedingt ein Verbrechen, an anderer Stelle darauf hinzuweisen. "Spiegel Online" hat im Streit um die Veröffentlichung eines Links zu E-Mails von Burschenschaftlern Recht bekommen. Das Landgericht Braunschweig hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Ein Mitglied der Burschenschaft Tuiskonia hatte geklagt, weil es seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah. "Spiegel Online" hatte im Juli einen Link zum Internetportal "Indymedia" veröffentlicht. Dort waren interne E-Mails der Burschschaftler nachzulesen - Im Zusammenhang mit einem Bericht darüber, dass manche Burschenschaften einem chinesisch-stämmigen Studenten die Mitgliedschaft verwehren wollten.

Die Richter in Braunschweig stellten in diesem Fall das Informationsinteresse der Bevölkerung über die Persönlichkeitsrechte des Klägers.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)