7. Oktober 2011 17:34 Uhr

Gericht: Zwölf Wartesemester berechtigen nicht automatisch zu Medizin-Studienplatz

Auch viele Wartesemester helfen nichts, wenn man Medizin studieren will. Eigentlich hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angeordnet, dass vier Studienbewerber nach je sechs Jahren Wartezeit eine Zulassung erhalten müssen.

Dieses Urteil wurde jetzt vom Oberverwaltungsgericht Münster wieder aufgehoben. Begründung: Eine Grundrechtsverletzung liege erst vor, wenn der Studienplatz endgültig verwehrt werde. Da die Bewerber aber voraussichtlich einen Platz im Wintersemester kommenden Jahres erhalten würden, müssten sie sich weiter regulär bewerben.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)