10. Oktober 2011 12:28 Uhr

Welche Grenzen hat das Bundesverfassungsgericht der Online-Überwachung gesetzt?

In Deutschland wird seit dem Wochenende über den sogenannten "Bundestrojaner" diskutiert.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2008 in einem Grundsatzurteil über die Möglichkeiten und Grenzen dieser Technik entschieden.

Online-Dursuchungen sind danach nur unter strengen Auflagen möglich. So muss erst ein Richter eine solche Aktion anordnen. Die Ermittler dürfen zudem erst dann einen Computer durchsuchen, wenn konkrete Gefahr für Menschenleben oder den Bestand des Staates besteht. Rein private Daten dürfen nicht verwendet werden.

Das höchste deutsche Gericht hat damals ein neues "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit" informationstechnischer Systeme etabliert. Es ist vergleichbar mit dem Schutz der Wohnung.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)