11. Oktober 2011 08:54 Uhr
Der Blick in den historischen Kalender zeigt: Heute vor 55 Jahren, also am 11. Oktober 1956, beschloss der Bundestag, eine zentrale Kartei für Verkehrssünder einzurichten.
Als Standort wurde Flensburg festgelegt. Der erste Verkehrssünder wurde allerdings erst am 02. Januar 1958 in der Kartei verewigt. Offiziell heißt sie übrigens Verkehrszentralregister und wird vom Kraftfahrt-Bundesamt geführt. Mit der Kartei wollte der Bundestag mehr Disziplin in den Straßenverkehr bringen. Strafen waren zunächst auf Fahrverbote und die Entziehung von Führerscheinen beschränkt. Das heutige Punktesystem wurde erst 1974 eingeführt.
Dabei werden für Verkehrsdelikte ab einer Geldbuße von 40 Euro zwischen einem und sieben Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen. Wer zum Beispiel bei Nebel ohne Licht fährt, wird mit drei Punkten bestraft. Mit speziellen Seminaren können zwar Punkte wieder abgebaut werden, aber bei einem Kontostand von 18 Punkten wird der Führerschein dauerhaft entzogen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)