12. Oktober 2011 07:00 Uhr

Urteil: Rechtsgerichtete Lehrerin steht zu Recht auf "schwarzer Liste"

Sie steht zu Recht auf der sogenannten "schwarzen Liste": Eine Lehrerin aus Hessen ist vor dem Darmstädter Verwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, ihren Namen von einer Liste für ungeeignete Lehrkräfte löschen zu lassen. Die Frau hatte bei Wahlen für ein Bürgerbündnis kandidiert, dem Kontakte zur rechtsextremen Szene nachgesagt werden. 2006 war sie entlassen worden, weil es Zweifel an ihrer Verfassungstreue gab.

Später wurde sie auf der neu eingerichteten "schwarzen Liste" des hessischen Kultusministeriums vermerkt und über den Eintrag informiert. Die Darmstädter Richter erklärten das für rechtens, auch wenn die Berufswahl der Frau dadurch eingeschränkt wird. Es bestehe die Gefahr, dass sie bei der Erziehung ihrer Schüler verfassungsfeindliche Gesinnung verbreiten könne.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)