13. Oktober 2011 11:52 Uhr

Blick ins Lexikon: "Botschafter"

Bei unserem Blick ins Lexikon geht es heute um den "Botschafter".

Ein Botschafter wird von seinem Heimatland in einen anderen Staat entsandt. Dort vertritt er die Interessen seines Staatsoberhauptes und der Regierung. Dazu muss er enge Kontakte zur Regierung des Gastlandes, der Opposition und gesellschaftlichen Gruppen pflegen. Dabei muss er ihnen gegenüber auch die Politik seiner Regierung verteidigen.

Der Botschafter genießt bei seiner Arbeit einen besonderen Schutz: die Immunität. Sie ist spätestens seit dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 auch rechtsverbindlich. Demnach sind Botschafter von Steuern und Abgaben befreit, außerdem dürfen sie im Gastland nicht juristisch verfolgt werden. Das gilt zum Beispiel ganz praktisch auch für zu schnelles Fahren oder Falschparken.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)