13. Oktober 2011 12:51 Uhr

Polen: Verhängung des Kriegsrechtes 1981 war Verfassungsbruch

Die Tat ist längst verjährt, trotzdem ist das Gerichtsurteil für Polen wichtig.

Ein Warschauer Gericht hat entschieden, dass die Verhängung des Kriegszustandes vor 30 Jahren gegen die damalige Verfassung verstieß. Angeklagt war der 94-jährige Emil Kolodziej, der als Mitglied des Staatsrates die Kriegsrechtsdekrete unterzeichnete. Bestraft wird er für den Verfassungsbruch allerdings nicht mehr.

Der polnische Staatsrat hatte am 13. Dezember 1981 das Kriegsrecht verhängt. Daraufhin wurde ein Armeerat einberufen, der so von der Verfassung nicht vorgesehen war. Mehrere tausend Mitglieder der Solidarnosc wurden festgenommen und die Gewerkschaftsbewegung verboten. Außerdem galt eine nächtliche Ausgangssperre und verstärkte Polizei und Panzer-Präsenz in den Städten. Am 22. Juli 1983 wurde das Kriegsrecht offiziell wieder aufgehoben.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)