13. Oktober 2011 16:22 Uhr
Einfach nur einsperren geht nicht.
Das hat das Bundesverfassungsgericht zur Sicherungsverwahrung von hochgefährlichen Straftätern entschieden und dabei deren Therapieanspruch betont. Jetzt hat die Deutsche Gesellschaft für Psychatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde Vorschläge gemacht, wie das genau aussehen könnte. Sie regt ein stufenweises Behandlungs- und Lockerungskonzept vor. Dabei sollen die Straftäter zunächst in geschlossenen Einrichtungen behandelt werden. Später soll über einen längeren Zeitraum in halboffenen Übergangsstationen erprobt werden, wie sich der Patient bei einer solchen Lockerung der Sicherungsverwahrung verhält. Sind die Beobachtungen positiv, könnte er in Nachsorgeambulanzen - also in Freiheit - weiter behandelt werden.
Durch dieses abgestufte Risikomanagement sei auch der Schutz der Bevölkerung ausreichend berücksichtigt, schreibt die DGPPN.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)