18. Oktober 2011 11:50 Uhr
Wie weit geht das Patentrecht bei der Nutzung von Stammzellen aus menschlichen Embryonen? Damit hat sich der Europäische Gerichtshof beschäftigt - Anlass war der Rechtsstreit um ein Patent eines deutschen Forschers. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass kein Verfahren patentiert werden kann, bei dem der Embryo zerstört wird. Das passiert bisher in der Stammzellforschung immer. Der Begriff "Embryo" sei dabei weit auszulegen. Dabei ist es nach Auffassung des Gerichts egal, ob die Zellen für die Wissenschaft oder die Industrie genutzt werden.
Der Europäische Gerichtshof hat damit die Auslegung des europäischen Patentrechts geklärt. Die konkrete Entscheidung über das Patent des deutschen Forschers geht zurück an das deutsche Gericht in niedrigerer Instanz.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)