21. Oktober 2011 15:21 Uhr

OVG Münster: Ziehung von Gewinnzahlen im Fernsehen sind "unzulässiger Anreiz"

Muss die Lottofee sich demnächst einen neuen Job suchen? So weit ist es sicher noch nicht. Aber das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Art und Weise, wie Gewinnzahlen vor laufenden Fernsehkameras ermittelt werden, kritisiert. In einer Urteilsbegründung heißt es, dadurch werde ein unzulässiger Anreiz zum Glücksspiel geschaffen.

Nun bezieht sich diese Aussage nicht auf ein Urteil zur Ziehung der Lottozahlen in der "ARD", sondern auf ein Urteil zu Sportwetten. Die Richter haben die Gelegenheit aber genutzt, um die öffentliche Ermittlung von Gewinnzahlen ganz allgemein zu verdammen - also auch die Ziehung "6 aus 49" am Mittwoch- und Samstagabend.

Deutschlands größte staatliche Lotterie West-Lotto ist sich dennoch sicher, dass die Lottofee bleibt. Das Urteil des OVG habe mit der Ziehung in der "ARD" nichts zu tun. Deshalb sei sie auch nicht in Gefahr.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)