21. Oktober 2011 15:22 Uhr
Der Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio hat in Vorträgen schon häufiger seine Sicht der Euro-Rettung dargelegt. Außerdem war er Berichterstatter des Zweiten Senats im Verfahren zum Euro-Rettungsschirm und zur Griechenland-Hilfe. In dieser Funktion soll er befangen gewesen sein. Das hatte ihm eine Gruppe von Euro-Skeptikern vorgeworfen. Die Kläger erklärten, es bestünden Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Befangenheitsantrag jetzt abgelehnt. In der Begründung hieß es, Richter könnten sich wissenschaftlich zu aktuellen politischen Fragen äußern, ohne ihre Unabhängigkeit aufs Spiel zu setzen.
Als befangen kann ein Richter gelten, wenn er persönliche Beziehungen zu einer am Verfahren beteiligten Partei hat, egal ob positiver oder negativer Natur. Auch wenn ein Richter untätig bleibt oder sich Verfahrensfehler häufen, kann er von einem Verfahren ausgeschlossen werden. Ein Befangenheitsantrag wird immer nur gegen eine einzelne Person gestellt und nie gegen ein Gericht als Ganzes.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)