24. Oktober 2011 13:22 Uhr
Die Stundenpläne in Baden-Württemberg müssen nicht umgeschrieben werden. Es wird dort auch künftig keinen Ethikunterricht an Grundschulen geben. Das entschied das Verwaltungsgericht Freiburg. Die Richter wiesen damit die Klage einer Mutter ab, die für ihren Sohn als Alternative zum konfessionellen Religionsunterricht ein Ethikangebot einklagen wollte. In der Begründung des Gerichts hieß es, die moralisch-ethische Bildung der Kinder gehöre zwar zum staatlichen Erziehungsauftrag. Daraus ergebe sich aber kein Anspruch auf ein bestimmtes Schulfach. Ethische Bildung in der Grundschule sei fächerübergreifend und finde im Rahmen des sozialen Miteinanders statt. Die Klägerin kündigte an, eine Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu prüfen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)