25. Oktober 2011 06:53 Uhr

BGH: Pressegrossisten müssen nicht von Verlagen beliefert werden

"Ich bin schockiert." Das sagte Alexander Grade nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes. Grade ist Pressegrossist - vertreibt also Printmedien. Das Gericht hatte entschieden, dass ein Verlag einem Pressegroßhändler kündigen darf. Gerichtspräsident Klaus Tolksdorf erklärte das Urteil damit, dass keine Pflicht zur Belieferung unabhängiger Grossisten bestehe. Damit hat Grade seinen Rechtsstreit gegen die Bauer-Media-Group endgültig verloren. Sie hatte ihm vor zwei Jahren den Vertrag gekündigt.

In Deutschland werden Zeitungen und Zeitschriften von 70 unabhängigen Grossisten vertrieben. Jeder Grossist hat in seinem Gebiet bisher ein Monopol. Zu diesem System bekannten sich die Verleger 2004. Einige, darunter die Bauer-Media-Group, sahen diese Vereinbarung nicht als rechtsverbindlich an. Bauer liefert seine Printprodukte nun mit einer Tochtergesellschaft aus.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)