25. Oktober 2011 13:21 Uhr
Geschmacklosigkeiten verstoßen nicht unbedingt gegen das Gesetz. Ein französisches Berufungsgericht hat den Freispruch gegen einen Koranschänder aus dem Elsass bestätigt. Der Mann hatte sich dabei filmen lassen, wie er Seiten aus dem Koran reißt, diese anzündet und dann darauf uriniert, um sie zu löschen. Er bezeichnete das als Parodie auf die Anschläge vom 11. September 2001.
Die Anklage lautete auf "Anstiftung zur Diskriminierung". Wie die Zeitung "Dernières Nouvelles D'Alsace" im Internet berichtet, wurde die Berufung der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Damit ist der Freispruch rechtskräftig.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)