25. Oktober 2011 14:23 Uhr
Wer ist für Beleidigungen im Internet haftbar zu machen?
Auf jeden Fall nicht die Provider. Das entschied nun der Bundesgerichtshof. Demnach können Internetanbieter nicht dafür belangt werden, wenn Menschen in den von ihnen angebotenen Blogs beleidigt oder denunziert werden. Sie müssen jedoch auf Anfrage der Betroffenen den Sachverhalt prüfen und den Inhalt gegebenenfalls löschen, entschieden die obersten Richter. Außerdem stellten sie klar, dass deutsche Gerichte für deutsche Blogs zuständig sind, auch wenn der Provider im Ausland sitzt.
Laut dem Urteil muss in Zukunft jemand der zum Beispiel in einem Blog beleidigt worden ist, dem Provider darlegen, dass es sich um einen Rechtsverstoß handelt. Der Anbieter leitet das dann an den Blogger weiter. Der kann innerhalb einer Frist reagieren. Tut er das nicht, wird der Eintrag gelöscht - beharrt der Blogger auf seiner Position, muss der Betroffene die Rechtsverletzung beweisen.
Das Urteil geht auf eine Klage gegen Google zurück.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)