26. Oktober 2011 13:23 Uhr

Irrführende Werbung: Telekom muss deutlich auf Geschwindigkeitsdrosselung hinweisen

"Unsere schnellste DSL-Verbindung" - mit dieser Aussage darf die Telekom nun nicht mehr für einen Tarif werben.

Das hat das Landgericht Bonn entschieden. Demnach muss das Unternehmen in Zukunft deutlich darauf hinweisen, dass es die Übertragungsgeschwindigkeit bei einem hohen Datentransfer drosselt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen eine Onlinewerbung der Telekom geklagt. Darin stehe nur im Kleingedruckten, dass die Übertragung verlangsamt werde, sobald 100 Gigabyte pro Monat erreicht seien. Dieser Passus im Kleingedruckten sei jedoch nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht ausreichend.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)