27. Oktober 2011 14:01 Uhr

Oberverwaltungsgericht: Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für Bundesrechnungshof

In Deutschland müssen Bundesbehörden jedem Bürger Einsicht in amtliche Dokumente gewähren.

Das sieht seit 2006 das Informationsfreiheitsgesetz vor. Der Bundesrechnungshof hat gegen dieses Gesetz verstoßen - und wurde dafür vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen zurecht gewiesen.

Der Bundesrechnungshof hatte verschiedene Stiftungen geprüft, die Geld vom Bund bekommen hatten. Ein Journalist wollte Kopien der Prüfungsergebnisse, bekam sie aber nicht und klagte dagegen. Das Argument des Bundesrechnungshofs: Er gehöre zur "Vierten Gewalt" und sei deshalb keine Behörde.

Das Oberverwaltungsgericht entschied nun aber, dass das Gesetz auch für den Bundesrechnungshof gelte. Er übernehme mit seinen Prüfungen auch Aufgaben der öffentlichen Verwaltung. Zumal im konkreten Fall nichts gegen die Auskunft spreche. Der Bundesrechnungshof kann das Urteil jetzt noch vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten.

AZ: 8 A 2693/10

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)