28. Oktober 2011 06:28 Uhr

BGH: DENIC muss Domainnamen bei eindeutigem Missbrauch löschen

Die Domain-Registrierungsstelle DENIC muss Domainnamen löschen, wenn es sich um einen "eindeutigen Missbrauch" handelt. Das entschied der Bundesgerichtshof gestern in Karlsurhe. Der Freistaat Bayern ging somit erfolgreich dagegen vor, dass für mehrere Unternehmen mit Sitz in Panama Domainnamen wie "regierung-oberfranken.de" oder "regierung-mittelfranken.de" registriert worden waren.

Das Gericht erklärte, dass DENIC bei der automatisierten Registrierung zwar selbst keine Prüfpflichten habe. Wenn die Firma allerdings auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen werde, müsse sie die Registrierung des beanstandeten Domainnamens löschen - zumindest wenn der Namensmissbrauch "offenkundig" sei. Das sei im vorliegenden Streitfall der Fall gewesen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)