28. Oktober 2011 10:23 Uhr
Jeder, der ein Straßenfest organisiert, auf dem Musik gespielt wird, hat es mit der GEMA zu tun.
Das ist die Rechteverwertungsgesellschaft, die die Interessen von Komponisten oder Musikverlegern vertritt. Ein Veranstalter hatte gegen die Art und Weise geklagt, wie die Gema Gebühren berechnet.
Der Bundesgerichtshof kam jetzt zu dem Urteil: Die Gebühren sollen nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche berechnet werden. Die Richter bestätigten damit die seit fünf Jahren gängige Praxis der Gema.
Ein Bochumer Veranstalter hatte in dem Streit von der Gema gefordert, Kosten nur für diejenigen Flächen zu berechnen, die bei seiner Veranstaltung auch wirklich beschallt würden. So wollte er zum Beispiel die Fläche der Toilettenhäuschen oder Rettungszelte von den Gemakosten abziehen.
Kritiker der Gema-Praxis befürchten, dass aus Kostengründen die Musik auf Straßenfesten und Weihnachtsmärkten abgeschaltet werden könnte.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)