28. Oktober 2011 14:07 Uhr
Ein höfliches Miteinander - das ist auch am Arbeitsplatz nicht immer selbst verständlich. Und das, obwohl der respektvolle Umgang laut Arbeitsvertrag zu den Pflichten jedes Mitarbeiters gehört. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und wies die Klage eines Betriebsratsvorsitzenden ab. Der Mann hatte sich mehrere Abmahnungen eingehandelt, unter anderem weil er seinem Chef ein - Zitat - "beschissenes Wochenende" gewünscht hatte.
Das Arbeitsgericht Koblenz hatte noch zugunsten des Arbeitnehmers geurteilt, doch die höhere Instanz entschied: Mit seinen Äußerungen habe der Mann seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Die Abmahnungen seien zulässig.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)