28. Oktober 2011 16:54 Uhr
Doktortitel können nicht nur wegen Plagiats entzogen werden, sondern auch nach Verurteilungen.
Diese Erfahrung musste jetzt der ehemalige Geschäftsführer des insolventen Instituts für Wissenschaftsberatung in Bergisch-Gladbach machen. Er hatte sich jahrelang für die Vermittlung von Promotionskandidaten an Professoren bezahlen lassen.
Das Landgericht Hildesheim hatte ihn wegen Bestechung in 61 Fällen im Jahr 2008 zu einer mehr als dreijährigen Freiheits- und einer Geldstrafe verurteilt. Daraufhin hatte ihm die Universität Bonn mit Verweis auf die Promotionsordnung den Titel entzogen.
Zurecht, wie die Richter am Verwaltungsgericht Köln jetzt bestätigten: Denn die Promotionsordnung sieht den Verlust des Doktorgrades vor, wenn der Promovierte wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)