1. November 2011 15:29 Uhr
Jahrelang haben sich das Internetportal "Perlentaucher" und einige Verlage gestritten. Nun hat das Frankfurter Oberlandesgericht entschieden, dass "Perlentaucher" in einigen Fällen die Urheberrechte von Zeitungen verletzt hat. Konkret ging es um einige Texte aus dem Jahr 2004. Die Richter entschieden: In den verhandelten Fällen bestünden die Texte mehr oder weniger aus der Übernahme "von besonders prägenden und ausdrucksstarken Passagen" der Zeitungs-Originale. Das Oberlandesgericht betonte, dass die Entscheidung keine allgemeine Aussage zulasse, in welchem Umfang die Übernahme von Buchrezensionen zulässig ist. Der Anwalt der Internetseite begrüßte das Urteil.
Das Geschäftsmodell von Perlentaucher sei nicht in Gefahr. "Perlentaucher" erstellt Zusammenfassungen von aktuellen Buchrezensionen und verkauft sie an Internet-Buchanbieter.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)