8. November 2011 09:57 Uhr
Wer in Deutschland Blut spendet, bekommt oft eine Art Aufwandsentschädigung. In Frankreich aber gilt ein Gesetz aus dem Jahr 1952. Das besagt, dass für Transfusionen nur Blut verwendet werden darf, das ohne finanzielle Entschädigung gespendet wurde. Dahinter steht die Vorstellung, dass der Körper und seine Bestandteile nicht käuflich sind.
Nach einem Bericht des Magazins "Le Point" prüft die Regierung nun erstmals den Ankauf von Blutkonserven aus dem Ausland. Darüber sei jetzt ein Streit entbrannt. Denn das wäre ein Bruch mit dem Gesetz. "Le Point" warnte die Regierung davor, die geltenden Moralvorstellungen in Frage zu stellen.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)