15. November 2011 10:13 Uhr

Hintergrund zum rechtsextremen "Terrorismus"

Ende vergangener Woche wurde eine rechtsextreme Mordserie aufgedeckt. In dem Zusammenhang ist oft von "rechtsextremem Terrorismus" die Rede. Wie ist der Begriff "Terrorismus" eigentlich definiert? Die "Süddeutsche Zeitung" erklärt das in ihrer heutigen Ausgabe mit Bezug auf das Strafgesetzbuch so: Wenn sich mindestens drei Personen zur Begehung bestimmter schwerer Straftaten zusammenschließen, werden sie als Terroristen eingestuft. Erkennbare "politische" Ziele seien nicht erforderlich, sofern es sich bei der Straftat um Mord handelt. Das Ziel von Terrorismus sei es, mit den Aktionen die Bevölkerung einzuschüchtern oder den Staat zu nötigen. Entscheidend sei dabei, ob es einen engen organisatorischen Zusammenschluss gebe. Wegen der im rechtsextremen Milieu oft losen Organisation seien viele Terrorermittlungen an dieser Hürde gescheitert. Im Lexikon "Brockhaus" ist zu lesen, dass die Wissenschaft den zeitgenössischen Terrorismus als "fortgesetzte und organisierte Gewaltanwendung" definiert, mit einer "im weitesten Sinne politischen Zielsetzung". Das Ziel sei, den Gegner durch die Verbreitung von Angst und Verunsicherung zu einer Verhaltensänderung zu bewegen. Wegen der Kriterien "fortgesetzt" und "organisiert" seien spontane oder einmalige Gewaltanwendung wie etwa bei Demonstrationen kein Terrorismus.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)