16. November 2011 14:53 Uhr

BGH zu Phoenix-Fonds: Anleger müssen für einen betrügerischen Fonds keine Provisionen zahlen

Für Betrug gibt's keine Provision. So hat es der Bundesgerichtshof heute entschieden. Es geht um die Phoenix Kapitaldienst GmbH, die vor allem in Ostdeutschland Kleinanleger mit großen Gewinnversprechen in einen Fonds gelockt hatte. Der funktionierte wie ein Schneeballsystem: Die hohen Renditen der ersten, die eingezahlt haben, wurden mit den Einlagen derer, die später dazu kamen, finanziert. Wirklich Geld verdient wurde nicht. Das geht so lange gut wie immer mehr Anleger gefunden werden. Sobald der Nachschub ausgeht, bricht das System zusammen.

Inzwischen ist der Fonds pleite und die Anleger sollen entschädigt werden. Dabei gilt: Üblicherweise bekommt der Geschädigte neunzig Prozent von dem zurück, was er eingezahlt hatte. Von diesen neunzig Prozent sollten dann aber noch Provisionen und Verwaltungsgebühren für den Fonds abgezogen werden. Eine Frau hatte dagegen geklagt - und Recht bekommen. Nach Ansicht der Richter hat die Kapitalgesellschaft durch ihr betrügerisches Verhalten Provisionsansprüche verwirkt.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)