28. November 2011 07:26 Uhr
Das Wort "Schmuddelbäckchen" klingt eigentlich ganz niedlich. Und doch kann es - als Beleidung verwendet - teuer werden: 383 Euro musste ein Behördenmitarbeiter zahlen, der einen Rechtsanwalt so nannte. Nachzulesen ist das im Buch "Schmerzensgeld-Tabelle 2012". Der Autor Andreas Slizyk sagte der "Süddeutschen Zeitung", die Gerichte verhandelten Schmerzensgeldfälle immer öfter. Auch weil jeder wisse: Wenn man auf einem Salatblatt ausrutsche, stehe einem meist eine Entschädigung zu. Slizyk beobachtet aber nicht, dass die Geschädigten mehr Geld bekommen.
Üblich sind zum Beispiel 500 Euro für gängige Schimpfwörter wie "Arschloch". 2.500 Euro musste ein Arbeitgeber zahlen, der eine schwangere Mitarbeiterin mit vielen Fehlzeiten in der Firmenzeitung als - Zitat "faulste Mitarbeiterin Deutschlands" bezeichnete. Höhere Beträge sind laut dem Rechtsanwalt bei Prominenten fällig, die ihr Persönlichkeitsrecht verletzt sehen. Die wissentlich falsche Berichterstattung solle der Journaille weh tun.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)