28. November 2011 08:25 Uhr
Geistesblitze bleiben steuerfrei.
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster müssen Einnahmen durch spontane Zufallserfindungen nicht versteuert werden. In dem Fall war einigen Nachrichtentechnikern bei einem gemeinsamen Essen eine spontane Idee zur Beschriftung von CDs und DVDs gekommen. Ihre Idee verkauften sie dann als kleines Patent, auf die Einnahmen wollte das Finanzamt Steuern erheben.
Das Finanzgericht Münster gab jetzt den Ingenieuren recht. Die hätten nämlich nichts planmäßig erfunden, sondern lediglich eine spontane Idee verkauft - und das bleibt steuerfrei.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)