29. November 2011 09:20 Uhr
Manchmal kommt es Juristen auf jedes Wort an.
Künftig könnte das einige von ihnen vor neue Herausforderungen stellen, denn vor deutschen Gerichten kann jetzt auch auf Englisch verhandelt werden. Vor dem Landgericht Köln hatte eine Londoner Investment-Beratungsfirma eine deutsche Versicherung verklagt, und weil alle Beteiligten einverstanden waren, verhandelte man auf Englisch.
Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet von dem Modellversuch in Nordrhein-Westfalen. Ihr zufolge handelt es sich dabei um Standortpolitik, denn auch in der Justiz gebe es Wettbewerb: Im internationalen Wirtschaftsverkehr könnten Vertragspartner den Gerichtsstand festlegen, und ohne Sprachbarriere falle die Entscheidung für die deutsche Justiz leichter. Richter warnen allerdings vor drohender Sprachverwirrung, weil deutsche juristische Fachbegriffe wie "verdeckte Teileigentümer-Grundschuld" nur schwer ins Englisch zu übertragen seien.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)