29. November 2011 16:47 Uhr

BGH entscheidet über Suhrkamp-Erbe - zuungunsten von Verleger-Sohn

Streit ums Erbe gibt es in den besten Familien. Und wenn ein ganzer Verlag dahintersteht, dann interessiert das auch die Öffentlichkeit. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun die wohl letzte Entscheidung im Konflikt um das Erbe des Suhrkamp-Verlegers Siegfried Unseld getroffen. Die Richter entschieden, dass der Verlegersohn Joachim Unseld von der Witwe seines Vaters nicht mehr als den von ihr festgelegten Pflichtanteil bekommt - rund 800.000 Euro. Das ist etwa ein Drittel dessen, was er fordert.

Hintergrund des Streits: Der Verleger hatte seiner Frau Ulla Unseld-Berkéwicz zu Lebzeiten eine Unterbeteiligung an einer Stiftung übertragen. Witwe und Sohn stritten darüber, ob die damit verbundenen Werte ins Erbe eingerechnet werden müssen. Nein, entschied der BGH - und schloss sich damit den Vorinstanzen an.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)