5. Dezember 2011 14:02 Uhr

Muslimische Schlachter müssen Geldstrafe zahlen

Schlachten ohne Betäubung ist Tierquälerei, auch wenn es ein religiöses Ritual ist.

Das sagt das Amtsgericht Buxtehude. Ein muslimischer Schlachter und sein Chef müssen jetzt anderthalbtausend Euro Strafe zahlen. Die beiden Männer waren von Tierschützern angezeigt worden. Schächten wird in Deutschland geduldet. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz ist das Schlachten ohne vorherige Betäubung aber nicht zulässig.

Bei dem in Judentum und Islam praktizierten Schächten werden dem Tier mit einem Schnitt Halsschlagader und Luftröhre durchtrennt. Der Körper muss ganz ausbluten, weil der Glaube den Genuss von Blut verbietet.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)