8. Dezember 2011 07:51 Uhr

Hintergrund: Das Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik

Lange wurde über das Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik diskutiert - heute tritt es offiziell in Kraft. Wir erklären noch einmal, was sich dahinter verbirgt. Mit der Präimplantationsdiagnostik - kurz PID - können werdende Eltern ein Embryo nach einer künstlichen Befruchtung auf Gen-Defekte testen lassen. In Deutschland ist diese Praxis aber nur in bestimmten Fällen zulässig.

Ursprünglich gab es drei Gesetzentwürfe zur PID. Einer sah ein komplettes Verbot vor, die anderen beiden eine begrenzte Zulassung. Der Bundestag stimmte im Juli schließlich für denjenigen Entwurf, der am meisten zulässt. Er erlaubt die Diagnostik dann, wenn Eltern die Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit haben und wenn eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Die Betroffenen müssen sich beraten lassen - eine Ethikkommission muss im Einzelfall zustimmen. Weil die Rechtsverordnung dazu noch nicht fertig ist, darf die PID aber noch nicht angewendet werden.

Auch viele andere Länder erlauben die PID, zum Beipsiel Belgien, Frankreich, Großbritannien, Schweden und die USA.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)