21. Dezember 2011 10:52 Uhr

BGH: Porno ist keine Privatsache

Wer A sagt, muss auch B sagen. So kann man ein Urteil des Bundesgerichtshofes zusammenfassen. Der hat entschieden, dass ein Pornodarsteller Presseberichte über seine Tätigkeit hinnehmen muss, wenn er erkennbar in dem Film auftritt.

Geklagt hatte der Bildhauer Raphael Beil, der mit der Schauspielerin Katja Riemann liiert ist. Er wollte einen Artikel in einer Illustrierten verbieten lassen, die vor vier Jahren über seine Mitwirkung in einem Sex-Film berichtet hatte. Das Kammergericht Berlin hatte dem Bildhauer in erster Instanz Recht gegeben.

Der BGH hob das Verbot des Artikels nun wieder auf. In der Urteilsbegründung hieß es, wer sich als Darsteller in Pornofilmen dem Publikum präsentiere, könne sich danach nicht auf den Schutz seiner Intimsphäre berufen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)