22. Dezember 2011 12:53 Uhr

Bundesverfassungsgericht: Rundfunkgebühren dürfen Menschen nicht unter Existenzmimimum drücken

Zurzeit liegen die Rundfunkgebühren bei 17,98 Euro pro Monat. Um Hartz-IV-Empfänger dadurch nicht mehr zu belasten, bekommen sie normalerweise einen Zuschlag auf das Sozialgeld. Der ist aber geringer als die Rundfunkgebühren. Deshalb klagte eine Hartz-IV-Empfängerin aus Hamburg - beim Bundesverfassungsgericht.

Wie das Gericht jetzt entschied, sollen Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener künftig weniger belastet werden. In Zukunft müssen sie die Rundfunkgebühren entweder gar nicht mehr zahlen oder zumindest einen geringeren Betrag abgeben. Der Betrag solle dann gesenkt werden, wenn Menschen durch die Zahlung der Rundfunkgebühren unter das Existenzminimum gedrückt würden, so das Gericht. Die Richter begründeten, bei den Gebühren handele es sich zwar um eine relativ geringe Summe; für Geringverdiener sei sie jedoch eine hohe Belastung.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)