22. Dezember 2011 15:21 Uhr

BGH untersagt Verwertung von Selbstgesprächen vor Gericht

Die Gedanken sind frei - und vor staatlichem Zugriff geschützt. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, gilt dieser Grundsatz auch für Selbstgespräche. Diese gehörten zum absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit. Die Richter stellten klar, dass heimlich abgehörte Selbstgespräche mutmaßlicher Straftäter nicht vor Gericht verwertet werden dürfen.

Mit dieser Entscheidung muss der Kölner Fall "Mord ohne Leiche" erneut aufgerollt werden. Das Landgericht Köln hatte 2009 unter den Ehemann einer verschwundenen Frau wegen Mordes verurteilt. Die Polizei hatte ein Selbstgespräch abgehört, in dem er zugab, seine Frau getötet zu haben. Eine neue Verhandlung muss nun klären, ob die übrigen Beweise für eine Verurteilung ausreichen.

Aktenzeichen: 2 stR 509/10

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)