27. Dezember 2011 17:29 Uhr
Aktuelle Kinofilme aus dem Netz runterladen ist strafbar.
Aktuelle Kinofilme als Stream im Netz sehen nur vielleicht. Bei der Verurteilung eines Mitglieds der kino.to-Betreiber hat jetzt ein Amtsrichter festgestellt, dass bei illegalen Streams eine rechtsverletzende Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet. Und mit "vervielfältigen" meine der Gesetzgeber auch "herunterladen", so der Richter.
Rechtssicherheit herrscht auf diesem Gebiet noch nicht: Andere argumentieren, dass beim Betrachten eines Videostreams nie der gesamte Film heruntergeladen werde, sondern nur kleine Teile. Daher sei eine solche Aktion nicht strafbar.
Die Betreiber der für illegal erklärten Filmplattform kino.to sollen in den letzten drei Jahren Einnahmen von über einer halben Million Euro erzielt haben. Mittlerweile ist die Seite geschlossen, es existieren aber mehrere ähnlich aufgebaute Angebote im Netz.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)