10. Januar 2012 06:23 Uhr
Der Begriff "Schönheitschirurgie" muss gesetzlich geschützt werden. Das fordert der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn. Er sagte der "Rheinischen Post", heute könne jeder Arzt oder Heilpraktiker die Bezeichnung verwenden und damit Verbrauchern eine nicht vorhandene Qualifizierung suggerieren. Es sei wichtig, dass Schönheitschirurgen eine umfassende Haftpflichtversicherung nachweisen könnten. Bei Minderjährigen sollten medizinisch nicht notwendige Operationen generell verboten werden.
Die neuen Regeln sollen laut Spahn im Patientenrechtegesetz aufgenommen werden, das 2013 in Kraft treten soll.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)