13. Januar 2012 13:53 Uhr
Es klingt paradox, lohnt sich aber. Wenn ein Apotheker freiverkäufliche Medikamente nach Ungarn exportiert und sie dann von dort aus wieder nach Deutschland importiert, kann er sie anschließend billiger abgeben als vorher. Und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass er das auch darf: Er wies die Klage einer Wettbewerberin ab.
Die andere Apothekerin hatte den Reimport von Medikamenten mit der Begründung verbieten lassen wollen, dass ein Apotheker dadurch zum reinen Zwischenhändler werde. Das sahen die Richter am BGH anders. Sie erlaubten den Reimport - allerdings nur für freiverkäufliche Arzneien.
Lukrativ wird deren Reimport dadurch, dass Medikamente im Ausland häufig deutlich billiger verkauft werden als bei uns. In Deutschland fallen 19 Prozent Mehrwertsteuer an, in Ungarn nur fünf.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)