19. Januar 2012 15:57 Uhr
Schlechte Nachrichten für blasse Unter-18-Jährige. Das Bundesverfassungsgericht hat das seit 2009 geltende Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige bestätigt. Das Gesetz verstoße weder gegen die Handlungsfreiheit noch gegen die Berufsfreiheit der Betreiber. Denn der Gesetzgeber habe damit das legitime Ziel verfolgt, junge Menschen vor Hautkrebs zu schützen. Damit scheiterte die Verfassungsbeschwerde einer heute 17-Jährigen, ihrer Eltern sowie eines Solariumbetreibers. Studien zufolge steigt das Risiko als Erwachsener an Hautkrebs zu erkranken, wenn die Haut in jungen Jahren auch künstlicher UV-Strahlung ausgesetzt wird. Nach Angaben der Deutschen Krebshilfe erkranken in Deutschland jedes Jahr rund 195.000 Menschen an Hautkrebs. Wer vor dem 35. Lebensjahr regelmäßig Solarien aufsuche, steigere sein Risiko, an einem bösartigen Hautkrebs zu erkranken, um 75 Prozent.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)