23. Januar 2012 06:24 Uhr

Wir erinnern an die erste Fragestunde im Bundestag

Heute vor 60 Jahren, also am 23. Januar 1952, wurde im Bonner Bundestag die erste Fragestunde durchgeführt. Seitdem findet in jeder Sitzungswoche des Bundestages eine Fragestunde statt. Dabei kann jeder Abgeordnete außerhalb der regulären Debatten bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung richten, die sofort mündlich beantwortet werden müssen. Er darf sie in zwei Unterfragen teilen und während der Fragestunde im Plenum auch weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, manchmal aber auch die Minister selbst.

Wenn Abgeordnete vorab Fragen gestellt haben und dann selbst in der Fragestunde nicht anwesend sind, antwortet die Regierung schriftlich innerhalb von einer Woche.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)