25. Januar 2012 13:53 Uhr

Urteil: Fachhochschule darf Studenten nach Verlust der Prüfungsberechtigung exmatrikulieren

Durchgefallen ist durchgefallen - da hilft auch kein Schummeln. Denn: Schreibt sich ein Student an einer Hochschule ein, obwohl er in dem gewählten Fach bereits anderswo eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat, dann darf er fristlos exmatrikuliert werden.

Das hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem heute veröffentlichten Urteil entschieden. Konkret ging es um einen Studenten der Fachhochschule Worms.

Er hatte bei der Einschreibung verschwiegen, dass er in seinem Fach an einer anderen FH den Prüfungsanspruch bereits endgültig verloren hatte. Als das herauskam, wurde er sofort exmatrikuliert.

Zu Recht, so die Richter: Sonst sei der Studienplatz für andere, studienberechtigte Bewerber blockiert.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)