26. Januar 2012 09:23 Uhr

Blick ins Lexikon: Staatensukzession

Unser Blick ins Lexikon, heute auf die Staatensukzession. Das ist das Fremdwort für "Staatennachfolge". Dieser Begriff aus dem Völkerrecht wird verwendet, wenn ein Staat die Hoheitsrechte und Pflichten eines anderen Staates übernimmt. Der Übergang vom Deutschen Reich zur Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg ist ein Fall aus diesem Bereich. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist das besiegte Deutsche Reich 1945 rein rechtlich nicht untergegangen. Mit der Errichtung der Bundesrepublik habe sich Deutschland nur neu organisiert. So galten zum Beispiel völkerrechtliche Verträge, die vor 1945 geschlossen wurden, weiter. Die DDR hatte übrigens stets abgelehnt, eine Kontinuität mit dem Deutschen Reich anzuerkennen.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)