26. Januar 2012 16:52 Uhr
Da waren's nur noch zwei. Bayern und Baden-Württemberg sind die einzigen verbliebenen Bundesländer, in denen die Zeugen Jehovas keine Körperschaft öffentlichen Rechts sind.
Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass die Religionsgemeinschaft ab jetzt auch in Rheinland-Pfalz Anspruch auf diesen Status hat. Es bestehe kein Zweifel an der Rechtstreue der Gemeinschaft. Das Bundesland hatte die Anerkennung zuvor verweigert.
Den Zeugen Jehovas bringt der Entscheid steuerliche Vergünstigungen sowie die Möglichkeit, Steuern von ihren Mitgliedern einzufordern.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)