27. Januar 2012 06:21 Uhr
Und zum Abschluss erinnern wir an ein historisches Ereignis:
Heute vor 45 Jahren, also am 27. Januar 1967, wurde der Weltraumvertrag geschlossen.
Darin legten die USA, Großbritannien und die Sowjetunion fest, an welche Grundsätze und Regeln sich Staaten halten müssen, die den Weltraum erforschen und nutzen wollen. Mit dem Abkommen sollte verhindert werden, dass einzelne Staaten - damals die USA und die Sowjetunion - Himmelskörper besetzen.
Außerdem legt der Vertrag fest, dass der Weltraum nur für friedliche Zwecke genutzt werden darf. Zivile Raumfahrt und Weltraumforschung werden ausdrücklich allen Staaten gestattet. Sie haften aber auch für Schäden, die durch Objekte entstehen, die sie ins All bringen. Wenn also ein Satellit von Deutschland gebaut, in den USA gestartet wird und später abstürzt, können sich Geschädigte an einen der beiden "Startstaaten" wenden. Über die Regelung zum Weltraumschrott wird allerdings aktuell diskutiert.
Der Weltraumvertrag wurde von 98 Staaten unterzeichnet und trat im Oktober 1967 in Kraft. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt das Abkommen seit 1971.
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Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)