27. Januar 2012 16:51 Uhr
Wenn man für einen alten Teppich 19.000 Euro bekommt, obwohl er nur auf 900 Euro geschätzt wurde, könnte man eigentlich glücklich sein.
Ärgerlich wird es erst, wenn das Stück wenig später für 7,4 Millionen Euro unter den Hammer kommt. Aber folgt daraus ein Recht auf Schadenersatz?
Die Richter am Augsburger Landgericht meinten: nein. Sie wiesen die Klage einer Frau aus dem Raum Starnberg ab, die den Teppich einst geerbt hatte. Die Frau wollte 350.000 Euro Schadenersatz von einem Auktionator aus Augsburg, der den wahren Wert des Teppichs verkannt und für nur 19.000 Euro versteigert hatte. Ein halbes Jahr kam er beim Londoner Aktionshaus Christie's für die Rekordsumme von 7,4 Millionen Euro unter den Hammer. Angeblich stammte der Teppich aus dem 17. Jahrhundert und aus dem Nachlass einer französischen Comtesse.
Das konnte der Augsburger Auktionator aber nach Ansicht des Landgerichts nicht wissen können. Deshalb habe er auch nicht seine beruflichen Pflichten verletzt.
Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)