31. Januar 2012 13:53 Uhr

Journalisten dürfen Links zu illegalen Seiten veröffentlichen

Online-Medien dürfen Links zu illegalen Angeboten setzen.

Somit können zum Beispiel Software-Hersteller verlinkt werden, die Programme zum Knacken von kopiergeschützten Medien anbieten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es wies eine Beschwerde der Musikindustrie endgültig ab und gab damit der Seite "heise online" Recht. Sony, Universal und weitere Firmen hatten gegen einen Bericht auf der Seite geklagt. Sie hatten die Berichterstattung als Anleitung zum Raubkopieren bezeichnet. In dem Text ging es um ein Programm, das den Kopierschutz von DVDs aushebeln kann. Daneben fand sich ein Link zur entsprechenden Software. Der Heise Zeitschriften Verlag wertete die Entscheidung als wichtigen Schritt für mehr Rechtssicherheit im Online-Journalismus.

Zuvor hatte schon der Bundesgerichtshof das Setzen der Links als zulässig erklärt. Es handele sich um "Belege und ergänzende Angaben", ähnlich wie bei Fußnoten. Daher stünden die Verweise unter dem Schutz der Meinungsfreiheit.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)