1. Februar 2012 07:22 Uhr

Wir erinnern: Vor 135 Jahren wurde die deutsche Strafprozessordnung erlassen

Heute vor 135 Jahren, also am 1. Februar 1877, wurde die deutsche Strafprozessordnung, kurz StPO, erlassen. Dabei handelt es sich um ein Bundesgesetz. Es gilt also in allen 16 Bundesländern. Es enthält sämtliche Vorschriften für die Durchführung von Strafverfahren und ist damit die wichtigste Quelle für die Organisation eines Prozesses.

Angewendet wird die StPO nur bei repressiven Maßnahmen, also bei der Verfolgung von Straftaten. Bei präventiven Maßnahmen der Polizei gelten dagegen die jeweiligen Landesgesetze.

In der DDR galt die Strafprozessordnung von 1877 nach der Gründung zunächst in Teilen weiter. 1952 trat dann aber eine eigene Vorschrift in Kraft: das "Gesetz über das Verfahren in Strafsachen in der DDR". Später folgte dann auch ein neues Strafgesetzbuch und weitere DDR-spezifische Gesetze. Seit der Wiedervereinigung 1990 gilt auch in den neuen Ländern die Strafprozessordnung der Bundesrepublik.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)