1. Februar 2012 11:56 Uhr

Urteil: Erststudium keine Werbungskosten

Fürs Leben lernen wir - manchmal aber auch ein bisschen für die Steuererklärung. Wer nach dem Abitur ein Studium beginnt, kann die Kosten dafür beim Finanzamt geltend machen - allerdings nur mit höchstens 4.000 Euro pro Jahr. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. Ein Erststudium könne man nur als Sonderausgaben geltend machen, nicht jedoch als Werbungskosten. Unter der Rubrik Werbungskosten hätten Studenten in ihrer Steuererklärung weit höhere Kosten ansetzen können.

Gegen das Urteil ist noch Revision beim Bundesfinanzhof möglich.

Quelle: DRadio Wissen Lizenz: Creative Commons Licence: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung (BY-NC-CD)